Gebäudeenergieausweise

Energieausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis ist verpflichtend, sobald ein Wohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder neu gebaut wird. Er zeigt auf einen Blick, wie viel Energie ein Gebäude benötigt bzw. verbraucht. Damit bekommen Käufer oder Mieter eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten und des energetischen Zustands. Kurz gesagt: Ohne gültigen Energieausweis geht bei einer Immobilientransaktion heute nichts mehr – gesetzlich vorgeschrieben und prüfbar.

Wann Verbrauchsausweis – wann Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis möglich, wenn:

  • das Wohngebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat, oder
  • das Gebäude nach 1977 gebaut wurde oder dem energetischen Stand der WSchV 1977 entspricht.

Bedarfsausweis verpflichtend, wenn:

  • das Gebäude maximal 4 Wohneinheiten hat und
  • vor 1977 errichtet wurde
    Außerdem ist der Bedarfsausweis immer sinnvoll, wenn der energetische Zustand realistisch bewertet oder eine spätere Sanierungsplanung vorbereitet werden soll.